ElektroG & BattG
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols (ElektroG)
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Nicht vom Altgerät umschlossene Altbatterien oder Altakkumulatoren sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, müssen vorher zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden.
Ein Balken unter der Mülltonne bedeutet, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten (ElektroG)
Besitzer von Altgeräten können diese aufgrund der Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme bei Vertreibern abgeben. Dies sind im Einzelnen:
- Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 ㎡
- Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 ㎡, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
- Diese Händler müssen beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für Lieferungen nach Hause.
- Diese Händler müssen bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen, ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
- Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Großgeräte (eine Kantenlänge > 50cm) gilt; für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben oder können weitere Informationen über unseren Service erhalten, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist.
Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Personenbezogene Daten (ElektroG)
Alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten werden darauf hingewiesen, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG
Entsprechende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter: https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/
WEEE-Registrierungsnummer (ElektroG)
Unter der Registrierungsnummer DE 82437993 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
Informationen zum Batteriegesetz – BattG
Nachfolgend sind, wenn immer Bezug auf Batterien oder Akkumulatoren genommen wird, Geräte- Altbatterien oder -Altakkumulatoren gemeint.
Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols (BattG)
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Batterien oder Akkumulatoren einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. dass diese getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Sofern Batterien oder Akkumulatoren mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, sind diese mit den chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) gekennzeichnet, bei denen der Grenzwert überschritten wird.
Möglichkeiten der Rückgabe von Batterien oder Akkumulatoren (BattG)
Besitzer von Batterien bzw. Akkumulatoren können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Batterien bzw. Akkumulatoren oder direkt im Handel unentgeltlich nach Gebrauch abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhalten.
Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung (BattG)
Reduzieren Sie die Entstehung von Abfällen aus Batterien soweit wie möglich, indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder wiederaufladbare Akkumulatoren einsetzen. Lassen Sie Batterien oder batteriebetriebene Elektro- und Elektronikgeräte nicht einfach liegen und vermeiden somit die Vermüllung der Umwelt.
Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien (BattG)
Prüfen Sie die Möglichkeit der Wiederverwertung von Altbatterien.
Mögliche Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit (BattG)
Batterien bzw. Akkumulatoren können Stoffe enthalten, die mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf die Umwelt haben. Insbesondere ist mit lithiumhaltigen Batterien aufgrund der besonderen Risiken, wie z.B. Brandgefahr oder Verschluckungsgefahr bei Knopfzellen, vorsichtig umzugehen.
Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung (BattG)
Die getrennte Sammlung und der Verwertung von Batterien bzw. Akkumulatoren leisten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt und Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit.