Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg: Nach 10 Jahren steht der Austausch von Rauchmeldern an
01.07.2023
Im Jahr 2023 jährt sich in Baden-Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht zum 10ten Mal. In Baden-Württemberg müssen seit dem 10.07.2013 Rauchmelder für Neu- und Umbauten installiert sein. Um die Funktion und Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, die Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.
- Die Vorschrift zur Verwendung von Rauchmeldern in Baden-Württemberg gilt seit dem 10.07.2013 für Neu- und Umbauten.
- Häufig wurden Rauchmelder mit einer Batterielaufzeit von 10 Jahren verwendet.
- Daher steht ab 2023 der Austausch einer Vielzahl von Rauchwarnmeldern im Bundesland Baden-Württemberg bevor.
- Tipp: Alte Rauchwarnmelder sind Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.
Muss ich meinen Rauchmelder austauschen?
- Rauchmelder sind Lebensretter – Daher ist ihre Funktionstüchtigkeit ist unerlässlich.
- Viele sind sich nicht bewusst, dass Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.
- Aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht besteht auch eine Austauschpflicht, um die Funktionalität zu gewährleisten.
- Rauchwarnmelder haben ein technisches Verfallsdatum und müssen daher ausgetauscht werden, da ihre Funktion beeinträchtigt sein kann.
- Das Austauschdatum eines brennenstuhl® Rauchwarnmelders kann auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Geräts abgelesen werden.