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Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg: Nach 10 Jahren steht der Austausch von Rauchmeldern an

Im Jahr 2023 jährt sich in Baden-Württemberg die Rauchwarnmelderpflicht zum 10ten Mal. In Baden-Württemberg müssen seit dem 10.07.2013 Rauchmelder für Neu- und Umbauten installiert sein. Um die Funktion und Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, die Rauchwarnmelder rechtzeitig auszutauschen.

  • Die Vorschrift zur Verwendung von Rauchmeldern in Baden-Württemberg gilt seit dem 10.07.2013 für Neu- und Umbauten.
  • Häufig wurden Rauchmelder mit einer Batterielaufzeit von 10 Jahren verwendet.
  • Daher steht ab 2023 der Austausch einer Vielzahl von Rauchwarnmeldern im Bundesland Baden-Württemberg bevor.
  • Tipp: Alte Rauchwarnmelder sind Elektroschrott und können auf dem Wertstoffhof abgegeben werden.

Muss ich meinen Rauchmelder austauschen?

  • Rauchmelder sind Lebensretter – Daher ist ihre Funktionstüchtigkeit ist unerlässlich.
  • Viele sind sich nicht bewusst, dass Rauchwarnmelder aus Sicherheitsgründen alle 10 Jahre ausgetauscht werden müssen.
  • Aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht besteht auch eine Austauschpflicht, um die Funktionalität zu gewährleisten.
  • Rauchwarnmelder haben ein technisches Verfallsdatum und müssen daher ausgetauscht werden, da ihre Funktion beeinträchtigt sein kann.
  • Das Austauschdatum eines brennenstuhl® Rauchwarnmelders kann auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Geräts abgelesen werden.