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Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg: Hier steht 2025 der Austausch von Rauchwarnmeldern an

Die Vorschrift zur Verwendung von Rauchmeldern in Bestandsbauten im Bundesland Baden-Württemberg gilt seit dem 01.01.2015 bzw. endete nach einer Übergangsfrist Ende 2014. Seitdem müssen die Warngeräte in bestehenden Gebäuden, sogenannten Bestandsbauten, installiert sein. Für Neu- und Umbauten gilt diese Pflicht schon seit 2013. Hier war der Austausch also vor zwei Jahren notwendig, was wir gerne in diesem Ratgeber erklären.

Welche Regelungen zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg außerdem bestehen sowie viele hilfreiche Informationen bietet die Initiative "Rauchmelder retten Leben" in ihrer Übersicht für das Bundesland.

Warum ist der Austausch nach zehn Jahren wichtig?

Die Funktion von Rauchmeldern kann im Laufe der Zeit durch Staub und Schmutz oder die Batterie-Lebensdauer beeinträchtigt werden. Für maximale Zuverlässigkeit, sollen die Geräte nach zehn Jahren ausgetauscht werden.

Wer ist für den Austausch verantwortlich?

In Baden-Württemberg sind Eigentümer bzw. Vermieter für die Installation, also den Einbau und den Austausch, von Rauchwarnmeldern verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mieter, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.

Worauf sollte beim Austausch geachtet werden?

Beim Austausch der Rauchmelder ist es ratsam, auf Geräte mit dem Qualitätszeichen "Q" zu setzen. Diese zeichnen sich als äußerst vertrauenswürdige Geräte aus und entsprechen mehr, als dem Mindeststandard der Produktnorm DIN EN 14604.

Unser Tipp: Rauchmelder mit Magnethalterung anbringen