Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die richtigen Inhalte für Ihre Sprache und Geräte anzuzeigen (Notwendig), für Sie ausgewählte Inhalte zu präsentieren (Präferenzen), die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren (Statistiken) und Ihnen auch auf anderen Websites unsere besten Sonderangebote unterbreiten zu dürfen (Marketing).

Mit Klick auf „AKZEPTIEREN“ willigen Sie in die Verwendung von Cookies ein. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen jederzeit in der Fußzeile unter "Cookie-Einstellungen" ändern oder widerrufen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

  • Diese Cookies sind für die Funktionalität unserer Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden (z.B. SessionCookies).

  • Diese Cookies ermöglichen es unter anderem, Ihnen Ihre zuvor angesehenen Artikel anzuzeigen und ähnliche Artikel zu empfehlen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und der des jeweiligen Anbieters.

  • Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren. Die Informationen werden anonym gesammelt und analysiert. Je nach Tool werden ein oder mehrere Cookies des gleichen Anbieters gesetzt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und der des jeweiligen Anbieters.

  • Diese Cookies benötigen wir, um Ihnen z. B. auf anderen Websites unsere Werbung anzuzeigen. Deaktivieren Sie sie, wird Ihnen stattdessen andere Werbung angezeigt. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung und der des jeweiligen Anbieters.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zum Inhalt springen

Rauchmelderpflicht Sachsen

Rauchmelderpflicht: Die Übergangsfrist für Sachsen endet

Mit der im Juni 2022 geänderten Bauordnung in Sachsen gilt seitdem die Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohnräumen. Spätestens bis zum 31.12.2023 müssen Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

In Sachsen wurde die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude verbindlich eingeführt, ab dem 1. Januar 2024. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2023. Sachsen war das letzte Bundesland, das die Gesetzgebung zur Installation von Rauchmeldern in Deutschland umsetzte. Dies änderte sich jedoch mit dem Landtagsbeschluss Anfang Juni 2022.

Jetzt den passenden Rauchmelder installieren! Smart, Funk oder Standard Rauchmelder von brennenstuhl®

Unser Tipp: Rauchmelder mit Magnethalterung anbringen