Rauchmelderpflicht: Die Übergangsfrist für Sachsen endet
12.12.2023
Mit der im Juni 2022 geänderten Bauordnung in Sachsen gilt seitdem die Pflicht zur Montage von Rauchwarnmeldern in bestehenden Wohnräumen. Spätestens bis zum 31.12.2023 müssen Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
In Sachsen wurde die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude verbindlich eingeführt, ab dem 1. Januar 2024. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2023. Sachsen war das letzte Bundesland, das die Gesetzgebung zur Installation von Rauchmeldern in Deutschland umsetzte. Dies änderte sich jedoch mit dem Landtagsbeschluss Anfang Juni 2022.