In Sachsen werden Rauchmelder zur Pflicht bis Ende 2023
21.07.2022
Am 01.06.2022 wurde vom sächsischen Landtag die neue Bauordnung verabschiedet. Die Rauchmelderpflicht gilt nun in Bestandgebäuden in Sachsen. Bisher galt diese Regelung bei Um- und Neubauten.
- Im Bundesland Sachsen gibt es die Pflicht, neben Neubauten auch Bestandsbauten bzw. Altbauten mit Rauchmeldern auszustatten.
- Die Übergangsfrist dafür ist bis zum 31.12.2023.
Wo muss ich Rauchmelder anbringen?
- Bestandsgebäude müssen künftig mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das betrifft alle Räume, in denen Personen schlafen, und Flure.
- Die Anordnung gilt auch für Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Kitas, Wohnheime und andere Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen.
- Man sollte immer dem Mindestschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie alle Flure, die als Rettungsweg dienen, mit einem Rauchwarnmelder ausstatten.